Was kommt neu, was wird sich ändern? Die Norm gilt für die Konzepterstellung, Planung, Projektierung, Montage usw. und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) für Brand und weitere Sicherheitsanlagen. Im Zuge der Überarbeitung werden unter anderem die Regelungen zu Betrieb und Instandhaltung konkretisiert und zahlreiche neue Abschnitte hinzugefügt etwa zu „Änderungen“ und „Modernisierung“, „Dokumentation", "Instandhaltung" und "Batterien".